Regelungen für ÜL-Entschädigung, Teilnahmegebühren und Fahrtkosten ausgewählter Vereinsveranstaltungen

(A-Ausbildung, FT-Führungstour, GT-Gemeinschaftstour)

Nr.

Veranstaltungsart

Typ

ÜL-
Entschädigung

 Teilnahmegebühr
DAV Pdm. / sonstige

1.

Kurse bis 4h innerorts 7

Ausbildung

40 €

10 € / 40 €

 

2.

Tages- bzw. Mehrtageskurs innerorts 1, 6, 7

Ausbildung

60 €/d

20 €/d / 60 €/d

 

3.

Kurse bis 4h außerhalb 1,7

Ausbildung

 55 € 10 € / 40 €  

4.

Tageskurs außerhalb 1,7

Ausbildung

 70 € 20 €/d / 60 €/d  

5.

Mehrtageskurs außerhalb  6, 7

Ausbildung

100 €/d

23 € / 70 €

 

6.

Tagestour 3

Führungstour

40 €

- / 20 €

 

7.

Mehrtagestour 3, 6

Führungstour

50 €/d

10€/d / 30 €/d

 

8.

Kinderfahrten (ÜL-Vereinskinder 50%) 2, 4, 8

Führungstour

40 €/d

Sonderregelung

 

9.

Halbtagestour 3

Gemeinschaftstour

25 €

- / 3 €

 

10.

Tagestour 3

Gemeinschaftstour

30 €

- / 5 €

 

11.

Mehrtagestour 3

Gemeinschaftstour

40 €/d

- / 5 €/d

 

12.

Wettkampffahrt 4, 5

Gemeinschaftstour

25 €

Sonderregelung

 

1   zzgl. 10,-€ für Kletterschein-Ausstellung

2   für mindestens 3 Monate im Voraus zu zahlen, Termine werden durch ÜL bekanntgegeben

3   Gebühr für Kinder/Jugendliche unter 12 Jahren beträgt jeweils 50%

4   Festlegung der TN-Gebühren durch den Jugendreferenten/Vorstand

für das Treffen Junger Bergsteiger wird für die Teilnehmer eine Eigenbeteiligung von 40 EUR festgelegt.

5   Entschädigung für nicht aktiv teilnehmende ÜL, Startgelder und Fahrtkosten (0,20 € je km) trägt der Verein

6   Bei Mehrtagestouren/-kursen ab 3 Tagen kann bei Abbruch aus gesundheitlichen Gründen die Gebühr für          die Tage, an denen die Teilnahme nicht mehr möglich war, zurück erstattet werden. Voraussetzung dafür ist          die Bestätigung durch den Kurs- bzw. Tourenleiter im Kurs- bzw. Tourenbericht.

7   Mindest-Teilnehmerzahl bei Kursen bis 2 Tage beträgt 2 Teilnehmer, bei Kursen ab 3 Tage 3 Teilnehmer.

         Ausnahmen /Sonderregelungen sind vom Vorstand zu beschließen.

8   Die ÜL-Entschädigung wird in gleicher Höhe für Betreuer gezahlt